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Ansteckung und Verbreitung von Covid-19 durch Kinder?
Sofort wirksame Schutzmaßnahmen

Ansteckung und Verbreitung von Covid-19 durch Kinder?

Kinder können sich anstecken und das Virus verbreiten, aber der Krankheitsverlauf verläuft meist sehr mild. Welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen?

von BZgA
von BZgA
Collage aus Stethoskop, Mundschutz und Herz aus Papier.

Beachten Sie bitte, dass sich die Pandemie-Situation rasch ändern kann und dass viele Eigenschaften des Coronavirus SARS-CoV-2 und der COVID-19-Erkrankung noch nicht gänzlich erforscht sind. Auf dem BZgA-Portal infektionsschutz.de finden Sie aktuelle und verlässliche Informationen zu:

Was ist über die Ansteckung von Kindern bekannt?

Auch Kinder können sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anstecken und es verbreiten. Bisherigen Daten zufolge ist jedoch der Krankheitsverlauf von COVID-19 selbst bei Babys und Kleinkindern häufig geringer ausgeprägt und verläuft milder als bei Erwachsenen.
Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben und bei Bedarf ärztlich behandelt werden.

Wie können Sie sich und die Kinder vor einer Ansteckung schützen?

Oft kennen Kinder schon aus der Kita viele Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung. Gehen Sie spielerisch die Regeln (richtiges Husten oder Niesen, Händehygiene und Abstandhalten [mindestens 1,5 Meter von Personen außerhalb der Familie bzw. außerhalb der Mitglieder des eigenen Haushalts]) durch, damit sich Ihr Kind auch von alleine daran hält.

Lassen Sie das Kind je nach Alter Schutzmaßnahmen malen oder sich eine Geschichte dazu einfallen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.

Mutter legt einem Kleinkind die Hand auf die Stirn.
Bei Fieber, fühlt sich die Stirn meist heiß an.

Können Kinder das Virus verbreiten?

Es spricht einiges dafür, dass Kinder, die das Virus in sich tragen, es auch verbreiten können. Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird nach derzeitigen Erkenntnissen vor allem direkt von Mensch zu Mensch übertragen, z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen.

Bei der Übertragung spielen Tröpfchen wie auch Aerosole (winzige Teilchen, die längere Zeit in der Luft schweben können) eine Rolle. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen.

Deswegen gelten auch für Kinder die bekannten Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, sorgfältige Händehygiene (z. B. mit einer hautschonenden Waschlotion), Hust- und Niesetikette und, wo verlangt, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Welche Empfehlungen gelten für den Besuch der Kinder bei den Großeltern?

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandhalten, Händehygiene, Hust- und Nies-Etikette sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wenn das Kind alt genug ist und der Abstand nicht eingehalten werden kann – sollten genau befolgt werden, weil mit zunehmendem Alter das Risiko einer schwereren COVID-19-Erkrankung steigt. Der Besuch sollte nicht zu lange dauern, in geschlossenen Räumen ist auf viel frische Luft zu achten.

Senioren- und Pflegeheime haben oft strenge Besuchsregeln. Bitte informieren Sie sich vor Ort darüber. Welche allgemeinen Regeln in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Kommune gelten, erfahren Sie auf den dortigen Internetseiten.

Kann das Coronavirus SARS-CoV-2 über Lebensmittel und Gegenstände wie Spielzeug übertragen werden?

Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben.

Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich. Deshalb ist die gründliche Händehygiene so wichtig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beantwortet Fragen dazu.

Disclaimer: Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany.

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